Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen, insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter. (Auszug aus der Schulmail)
Jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in der Schule tätigen Personen bleibt es überlassen, eine Maske freiwillig zu tragen.