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Erweiterte Notbetreuung

Änderung der Notbetreuung ab dem 23.03.2020

++++Update vom 20.03.2020++++

Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung. 

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet.

Um die Erweiterung der Notbetreuung sicherzustellen, gibt es in der Schule einiges zu organisieren. Bitte geben Sie frühzeitig in der Schule Bescheid, ob und wann Sie die Betreuung benötigen. Darüber hinaus bedarf es einer schrifltichen Bestätigung des Arbeitgebers. 

Unser Sekretatiat ist vormittags wie gewohnt besetzt und zu erreichen.